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Dokumentation zum Neumühl-Prozess

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Dokumentation zum Neumühl-Prozess

Warum diese Dokumentation? Am 17. Oktober 1979 beginnt in Duisburg ein Prozeß vor dem Schöffengericht Duisburg-Hamborn gegen 12 Angeklagte. Bisher sind 12 Tage für den Prozeß angesetzt; 83 Zeugen sollen gehört werden. Wegen des Umfangs wurde das Schöffengericht erweitert; jedem Angeklagten wurde ein Pflichtverteidiger beigeordnet; ein passender Saal wird noch gesucht. Warum dieser Aufwand?

Am 15. November 1977 wurde in Duisburg-Neumühl ein Fest durch einen großen Polizeieinsatz beendet. Bei den anschließenden Auseinandersetzungen wurden 11 Personen festgenommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte zunächst gegen 12 Festteilnehmer wegen Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verherrlichung von Gewalt, Beleidigung und Ruhestörung.

Am 14.September 1978 erhielten wir die Anklageschrift: Uns wird vorgeworfen, „gemeinschaftlich handelnd sich an Gewalttätigkeiten, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen wurde, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder auf die Menschenmenge eingewirkt zu haben, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fordern“.

Es wird uns also Landfriedensbruch, § 125 Strafgesetzbuch vorgeworfen, der mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft wird. Außerdem entstehen bei einer Verurteilung für jeden Angeklagten Kosten in Hohe bis cirka 10.000 DM.

Schon nach dem abrupten Ende des Festes am 15. November durch die Polizei stellten wir ein großes Interesse an den Ereignissen dieser Nacht nicht nur bei den Beteiligten fest. Eltern, Bekannte, Lehrer, Pfarrer, Politiker und viele andere fragten nach den Hintergründen und dem tatsächlichen Ablauf.

Mit dieser Dokumentation wollen wir die vorhandenen Informationslücken schließen, wollen erzählen wie wir das Fest planten, wie es ablief – und schließlich von der Polizei beendet wurde. Und was danach kam.

Wir haben nicht die Möglichkeit durch bestehende Presseorgane, die uns hier gestellte Aufgabe zu erfüllen. Da aber gerade die informierte und beteiligte Öffentlichkeit für uns den einzigen Schutz darstellt, müssen wir uns auf diesem Wege an Sie wenden.

In: Dokumentation zum Neumühl-Prozess , November 1977 ,
herausgegeben von Herbert Stockhecke , im Namen der 12 Angeklagten und aller Festteilnehmer