Schon unter Kaiser Karl dem Großen (768—814) war die politische Verwaltung des Frankenreichs neu organisiert worden. Die erblichen Herzöge und Grafen wurden abgeschafft und dafür Gaugrafen auf Lebenszeit ernannt und als Führer im Kriege und Richter über Eigentum, Freiheit, Leben und Tod im Frieden für jeden Gau bestellt. Dem Gaugrafen war ein Schultheiß mit vierzehn Schöffen zum Gerichte beigegeben. Darunter standen Landrichter (grafiones) mit sieben Schöffen. Landrichter für Hamborn war der Graf von Dinslaken. Über allen stand der königliche Sendgraf (camerae nuntii) später erblicher Pfalzgraf, (comites palatii) welcher für den Ruhrgau in Duisburg seinen Sitz hatte.