Beugehaft gegen Widerstandskämpferin Martha Hadinsky

Brief von Elfriede Kruse bezüglich der Haftstrafe ihrer Schwester Martha Hadinsky

Duisburg, den 7. Dezember 1960, Heckenstraße 40

In der Angelegenheit meiner Schwester Martha Hadinsky erlaube ich mir, Ihre Aufmerksamkeit auf einige Vorgänge zu lenken, die bedauerlicherweise heute mehr oder weniger unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden. Meine Schwester wurde vom Landgericht Dortmund am 27. August 1959 zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt. Was hat sie getan? Als Kommunistin hat sie es für ihre sittliche und moralische Pflicht gehalten, gegen die atomare Aufrüstung, gegen die Fortsetzung des kalten Krieges und für eine weltweite Abrüstung und Verständigung einzutreten. Mit dieser ihrer Meinung befindet sie sich in bester Gesellschaft. Bekanntlicherweise richteten Professoren und führende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Proteste und Appelle an die Bevölkerung.

Beugehaft

Schon als 25jährige mußte meine Schwester die Bitternis einer Haft durchmachen. Sieben Jahre Zuchthaus unter Hitler, weil sie davor warnte, was später eingetroffen ist und worunter wir alle leiden mußten. Die Marter und Erniedrigungen, die die Menschen in den Zuchthäusern und Konzentrationslagern durchmachten, sind Ihnen sicherlich bekannt. Sozialdemokraten, Kommunisten und Christen legten in den KZ´s und Zuchthäusern das Gelöbnis ab, nie wieder zuzulassen, daß Krieg und Faschismus über. das deutsche Volk hereinbricht. Diesem Gelöbnis ist meine Schwester treu geblieben. Ich habe meine Schwester bis 1943 im Zuchthaus besucht. Heute, 1960 muß ich sie wieder im Gefängnis besuchen. Damals wie heute Straftat: Staatsgefährdung.

Und man höre und staune, im Jahre 1960 mußte meine Schwester mit dem KZ-Mörder Sorge (Eiserner Gustav) einen Teil ihrer Haftzeit in der gleichen Anstalt verbringen. Zutiefst bin Ich auch darüber empört, daß eine Frau Dr. Oberhäuser, die viele Leidensgefährtinnen meiner Schwester auf dem Gewissen hat, sich ihrer Freiheit erfreut.

Durch die lange Haftzeit erlitt meine Schwester große gesundheitliche Schäden, die ihr die heutige Haft besonders erschweren. Ich mache mir große Sorgen um sie. Wir hatten fest gehofft, daß sie am 20. Juni dieses Jahres, nachdem sie zwei Drittel ihrer Strafe hinter sich hatte, aus der Haft entlassen würde. Leider war die Enttäuschung groß. Das Gesuch des Anwalts wurde abgelehnt.

Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt:, „den Entlassungsantrag des Verteidigers abzulehnen, da auf Grund des Vorlebens der Beschuldigten und der Stellungnahme der Haftanstalt die bedingte Entlassung nicht gerechtfertigt ist und nur dann mit einem gesetzmäßigen Leben gerechnet werden kann, wenn sie die ihr auferlegte Strafe restlos verbüßt.“ Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf die Stellungnahme der Haftanstalt: „Die Strafgefangene Martha Hadinsky hat sich gut geführt. Ihre Arbeitsleistungen entsprechen den gestellten Anforderungen. Dem Personal und den Mitgefangenen gegenüber zeigt sie sich zurückhaltend. Von Reue und Einsicht kann bei der Verurteilten nicht gesprochen werden.“

Meine Ausführlichkeit deshalb, um Ihnen mein Erstaunen und Befremden deutlich zu machen. Der Herr Staatsanwalt sieht in dem Vorleben meiner Schwester ein straferschwerendes Vergehen. Sollten wir nicht stolz sein auf die Menschen, die während der Nazizeit ihre Freiheit und ihr Leben einsetzten. In der Präambel des Bundesentschädigungsgesetzes heißt es: ,,Der aus Überzeugung oder um des Glaubens oder des Gewissens Willen gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft geleistete Widerstand war ein Verdienst um das Wohl des Deutschen Volkes und Staates.“

Am 9. November 1960 war die 14monatige Haftzeit beendet. Auch dieser Tag brachte ihr nicht die Freiheit. Während ihrer Haftzeit wurde sie als Zeugin in einem Ermittlungsverfahren vorgeführt. Meine Schwester lehnte es ab belastende Aussagen zu machen. Weil sie keinen Verrat an ihren Gesinnungsgenossen beging, wurde sie mit weiteren 6 Monaten Beugehaft und 25,-DM bestraft. Aus den 14 Monaten sind inzwischen 20 Monate geworden. Das ist noch nicht alles. Für die erlittenen Gesundheitsschäden während der siebenjährigen Zuchthaushaft erhielt sie laut Bundesentschädigungsgesetz eine Rente von 93,-DM. Seit April d. J. wurde ihr diese Rente entzogen und auch noch die Forderung gestellt, eine Summe von 3265,50 DM zurückzuzahlen.

Angesichts all der Tatsachen, die ich Ihnen vorgetragen habe werden Sie sicherlich Verständnis für meinen Schritt in die Öffentlichkeit haben. Es geschieht aus Sorge um meine Schwester. Nicht zuletzt geschieht es im Interesse unserer 84jährigen Mutter, die ständig von meiner Schwester betreut wurde. War es auch schon hart für sie zu erfahren, daß ihre Tochter die volle Haft verbüßen muß, so traf es sie besonders schwer, als sie von der sechsmonatigen Beugehaft erfuhr. Auch meiner Mutter wurde in der Nazizeit nichts erspart. Drei ihrer Kinder waren inhaftiert und eine Tochter kam dabei ums Leben.

Ich möchte mit meinem Brief erreichen, daß meiner Schwester die 6 Monate Beugehaft erspart bleiben. Darum wende ich mich auch mit der Bitte an Sie mir zu helfen. Wenn Sie bereit wären mit mir für die Freilassung meiner Schwester wirksam einzutreten, dann wäre der Weihnachtswunsch meiner Mutter erfüllt.

Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Elfriede Kruse

N. B. Meine Schwester befindet sich z. Z. in der Strafanstalt Duisburg-Ruhrort

(Quelle: VVN-Archiv )