Vom dritten Jahrhundert an war das Land zwischen Ruhr und Lippe im Besitze der Franken, die sich aus Usipetern, Trenkterern, Sigambrern und ändern Stämmen zusammensetzten. In diese Zeit reichen die Anfänge der Bildung von Privateigentum am Grundbesitz und der Bildung des Grundadels. Auch der Oberhof (curtis) Hamborn mit dem gleichnamigen Rittergut verdankte den Franken seine Entstehung. Da der Herr von Hamborn Besitzer mehrerer solcher Güter war, wurde der Oberhof unter Leitung eines Meiers von den Grundhörigen bestellt. Die zugehörigen Unterhöfe in Alsum, Beeck, Wittfeld, Schmidthorst, Fahrn, Aldenrade wurden an einzelne Markgenossen in Pacht gegeben.
Wie bei den alten Germanen war auch das Volk der Franken nach Hundertschaften, Gauen und Herzogtümern gegliedert. Der Ruhrgau gehörte zum Herzogtum Ripuarien. (Clemen: Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz. Bd. II. (Duisburg S 2 und Dinslaken S. 52.)
Im Auftrage des Herzogs nahmen die Grafen von Dynslaiken (Dinslaken) die Gefälle ein, hielten die Bewohner zu Wege- und Wasserbauten an, führten den Heerbann und leiteten die Volksversammlungen. Letztere mußten an der althergebrachten Ding-, Wal- oder Freistätte auf dem Oberhof gehalten werden. (Eicker & Holdschmidt: S. 23 u. 34)
aus: Festschrift zur Feier der Erhebung Hamborns zur Stadt vom 1. April 1911. Bearbeitet und herausgegeben von der Gemeinde-Verwaltung. Gedruckt in Hamborn – Marxloh , Druck und Verlag der Buch- und Kunstdruckerei BARCK & MAY GmbH, 1911