Wie Polizisten in Duisburg eine Feier beendeten
Duisburg. Ein jähes und schmerzliches Ende nahm ein Party-Spaß in Duisburg: weil rund 150 Jugendliche zu laut feierten, rückte die Polizei mit mehreren, zum Teil mit Maschinenpistolen bewaffneten Mannschaften an und beendete das Fest durch gewaltsame Räumung des gesamten Privathauses.
Die Polizei setzte gegen die Party-Gäste im Alter zwischen 18 und 25 Jahren die „Chemische Keule“, ein Sprühgas, ein und nahm zwölf der Feiernden vorübergehend fest. Der Ausgang der Party wird nun ein beidseitiges juristisches Nachspiel haben: Der Duisburger Rechtsanwalt Schmitt erstattete am Freitag Anzeige wegen Körperverletzung gegen die beteiligten Polizeibeamten. Die Duisburger Polizei zeigte zwölf Partygäste wegen Landfriedensbruch an. Der Polizeieinsatz, den die Feiernden als „äußerst brutal“und „unverhältnismäßig“ bezeichnen, war zunächst nur in einem 18zeiligen Polizeibericht kurz erwähnt worden.
Badische Zeitung , 18. November 1977 , in Dokumentation zum Neumühl-Prozess (1979)