Masse von Koloniehäusern

Was bedeutet nun diese Masse von Koloniehäusern für die Stadt Hamborn? Zweifellos haben sie den grossen Vorteil, den scharenweis heranströmenden Arbeitermassen eine schnelle und menschenwürdige Unterkunft zu billigem Mietpreise zu gewähren. Und diese Tatsache wird noch in ihrer Bedeutung erhöht, wenn wir bedenken, in welch geringem Masse die private Bautätigkeit hier Hilfe gebracht hätte.

Selbst in den Jahren hochgehender Konjunktur wie 1900, 1906/07, wo die Werke wegen der Preissteigerung aller Rohmaterialien und Arbeitskräfte im Wohnungsbau sehr zurückhaltend sich verhielten, hat die private Bautätigkeit ihren Anteil nicht über 33°% zur Gesamtbautätigkeit steigern können. Man wagt sich das Bild gar nicht auszumalen, was für Wohnungszustände in Hamborn herrschen würden, wenn die Werke die Unterbringung ihrer Arbeiter nicht selbst in die Hand genommen hätten.

Diesen nicht zu leugnenden Vorteilen der Koloniebauten stehen aber auch grosse Nachteile gegenüber. Alle Einwohner gehören demselben Berufe, derselben gesellschaftlichen Schicht an. Wie die Häuser schon durch ihre äusserliche Übereinstimmung gleichsam als das uniformierte Symbol der ewig gleich-massigen Beschäftigung seiner Bewohner wirken, ebenso spielt sich auch das_Leben seiner Insassen, gleichsam wie das in der Freiheit lebender Gefangener, genau nach dem Schema der Schichtuhr ab. Wenn die Männer von der Schicht kommen oder zur Schicht gehen, dann ist für den Augenblick Leben in den Strassen. Aber die meist ernst und bleich aussehenden „Henkelmänner“ sind den Bewohnern der Strasse gar keine Abwechslung, sie sind die typische Erscheinung in ihnen, denn um ihretwillen stehen ja diese einförmigen, gleichmässigen Häuser da. Das Schicksal der Nachbarn gleicht mit wenigen Abweichungen dem eignen, wie ein Ei dem andern.

Sie haben alle eine grosse Kinderzahl und einen kleinen Geldbeutel und das ist ihr Glück. Denn wer aus diesem Allgemeinbild herausragt, sei es etwa dass er sich durch besondere Kunst oder wegen seiner Kinderlosigkeit etwas erübrigt hat, den trifft die unverblümte Missguust seiner Umgebung. Sie kennen eben einander viel zu gut, wissen jedem genau seine Einkünfte nachzurechnen und es ist menschlich durchaus begreiflich, dass sie den vom Schicksal scheinbar Begünstigten als nicht zu ihnen gehörend betrachten. Diese gleichmässigen Häuser und Strassen sind ihnen kein Heim, in dem sie ihren Beruf vergessen sollen, sie sind ihnen ein Unterschlupf zum Schlafen und zum Essen, sie gehören dorthin, solange sie zu dem Kolonieherrn auf Arbeit gehen.

Geben sie dort ihre Arbeit auf, dann müssen sie auch zur selben Zeit die Wohnung räumen und da, wie aus den im III. Kapitel angegebenen Zahlen der Belegschaft Deutscher Kaiser hervorgeht, der Arbeiterwechsel ein sehr grosser ist, findet auch ein ständiger Wechsel der Nachbarschaft statt. Man mag die Häuser noch so schön ausstatten und noch so schöne freie Plätze anlegen, solange man sich nicht entschliesst, die Wohnungen der Beamten und Arzte in die gleiche Gegend zu legen, solange werden auch die Kolonien nicht gewürdigt werden, und das mit Recht, denn solange töten sie das Selbstbewusstsein des Arbeiters, der in seinem Abgesondertsein von den ändern Gesellschaftsklassen und in seiner Abhängigkeit von seinem Arbeitgeber den Glauben an seine eigene Kraft immer mehr einbüsst.

Das ist es, was die Gartenstadt so vorteilhaft von einer Koloniestadt abhebt: Die Freiheit des Individuums und die bunt durcheinander wohnenden Gesellschaftsklassen. Diese Abhängigkeit des Arbeiters von seinem Arbeitgeber zeitigt eine um so grössere Unzufriedenheit bei den Arbeitnehmern, weil diese doch auch ganz genau wissen, dass in erster Linie das Interesse des Arbeitgebers und nicht seine Fürsorge für die Arbeiter den Bau von Koloniewohnungen veranlasst hat. Wohnungsnot und Arbeitermangel greifen dicht ineinander und um das letztere nicht aufkommen zu lassen, muss er notgedrungen dem ersteren seine Aufmerksamkeit zuwenden.

Die Beschaffung von Wohnungen diente also einzig und allein der Beschaffung von Arbeitern, die auch in ihrem Privatleben einer gewissen werksherrlichen Gebundenheit nicht entraten. Bei Streiks und Aussperrungen, Kämpfe, die durch die Gewerbeordnung legalisiert sind, ist der in Kolonien wohnende Arbeiter absolut von dem guten Willen seines Arbeitgebers abhängig, denn die formelle Entlassung zwingt den Streikenden oder Ausgesperrten auch aus seiner Wohnung hinaus. Darum zwingt ihn diese Verquickung von Arbeitsverhältnis und Wohnungsverhältnis aus Rücksicht auf das Unterkommen seiner Familie, von der entschiedenen Wahrnehmung seiner Arbeiterinteressen im Arbeitsverhältnis Abstand zu nehmen. Diese rechtliche Ungleichmässigkeit, die mit der Benutzung von Koloniewohnungen zusammenhängt, dürfte dem Charakter einer Wohlfahrtseinrichtung im Sinne einer modernen Sozialpolitik nicht entsprechen.

in: „Die wirtschaftliche und soziale Lage der Frauen in dem modernen Industrieort Hamborn im Rheinland“ – Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde einer hohen staatswissenschaftlichen Fakultät der Erhard-Karls-Universität zu Tübingen , vorgelegt von Li Fischer-Eckert aus Hagen in Westfalen. Verlag von Carl Stracke 1913