Einen Tag nach der Essener Vereinbarung vom 13. Dezember 1918 widerrief die Thyssen-Direktion in Hamborn die Zugeständnisse an Ihre Belegschaft mit der Begründung, sie seien ,,erpreßt“ und ,,nur unter Protest“ gemacht worden, also ,,nach den geltenden Rechtsbegriffen null und nichtig“. Damit waren die Hamborner Bergleute auf Ihren Ausgangspunkt zurückgeworfen und erneut vor die Frage gestellt: Anschluß an die zentrale Gewerkschaftspolitik und damit Bescheidung mit deren unzureichenden Ergebnissen – oder ein neuer Versuch, aus eigener Kraft die elende Lage zu verbessern. Sie entschieden sich ausdrücklich für das zweite.
Da sie bereits viele Tage vergeblich gestreikt hatten, trafen sie die Entscheidung In dem Bewußtsein, auf eine allmähliche Ausbreitung ihrer Bewegung durch beispielhaftes Vorangehen nicht mehr warten zu können, und griffen zu einer Aktionsform, die für die weitere Bewegung typisch wurde: sie zogen in großen Demonstrationszügen zu den Nachbarzechen, um deren Solidarisierung zu erreichen. Dieses Kampfmittel der direkten Aktion zusammen mit dem Gegensatz zur zentralen Gewerkschaftspolitik brachte die Hamborner Bergleute zum Syndikalismus, und so lag es in der Logik der Sache, daß sich allmählich die Mehrheit der Belegschaften der Thyssen-Zechen In der syndikalistischen ,, Freie Vereinigung deutscher Gewerkschaften “ organisierte.
in: Erhard Lucas : Märzrevolution I .