Teilung von Hamborn und Beeck

Erst unter den sächsischen Kaisern zeigt sich uns wieder ein Aufblühen des Landes. Bis zur Zeit Otto L (936—973) war der Oberhof Hamborn der Sitz der unteren Verwaltung und Gerichtsbarkeit der ganzen Markgenossenschaft. Im 10. Jahrhundert trennten sich die Unterhöfe Beeck, Alsum, Bruckhausen und Marxloh von der Markgenossenschaft Hamborn ab und bildeten zusammen einen eigenen Verband. Dem Hofe Beeck, welcher inzwischen einen eigenen adeligen Grundherrn erhalten hatte, wurde die Verwaltungs- und Gerichtsbarkeit dieses neuen Bezirks übertragen und hiernach Beeck selbst im Jahre 947 zum Oberhof erhoben. Von nun an stellten Hamborn und Beeck zwei selbständige politische und kirchliche Gemeinden dar.

Die Pfarrkirche von Hamborn war von Anfang an mit reichen Dotationen versehen. Hierzu gehörten 120 holländische Morgen Ackerland und die anstoßenden Emscherwiesen des Rittergutes, sowie mehrere Hufen, (je 60 Morgen) Land in benachbarten Ortschaften. Außerdem besaß die Kirche das Zehntrecht im ganzen Gebiet der Mark Hamborn.